Es ist genau das eingetreten, wovor die Fanszenen Deutschlands bereits im Frühjahr im Zuge der Transparenzoffensive gewarnt haben: DFB und DFL haben am 31. Mai 2026 die überarbeiteten Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten durchgewinkt.
1. Präventive Maßnahmen und Unschuldsvermutung
Kritisch sehen wir insbesondere, dass Maßnahmen weiterhin bereits im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren oder polizeilichen Maßnahmen ausgesprochen werden können. Aus Fansicht bleibt damit die Gefahr bestehen, dass Betroffene lange vor einer gerichtlichen Klärung erheblich eingeschränkt werden.
2. Zentralisierung
Die neue zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle soll bundesweit einheitliche Standards schaffen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viel Raum für lokale Einzelfallbetrachtung, Fandialog und die Arbeit der Vereine und Fanbeauftragten bleibt.
3. Anhörung
Auch die Ausgestaltung der Anhörung ist für Betroffene entscheidend. Aus unserer Sicht müssen transparente Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen und echte Möglichkeiten zur Stellungnahme gewährleistet sein.
Unser Fazit: Der Schutz von Fansrechten und ein glaubwürdiger Fandialog dürfen bei Sicherheitsdebatten nicht unter die Räder kommen.